Beratung bei Führerscheinverlust
Die Mobilität durch den eigenen PKW gehört für viele zu den unverzichtbaren Annehmlichkeiten oder gar Notwendigkeiten des Lebens. Deshalb trifft die Strafe des Führerscheinentzuges manchen besonders hart.
Der mit Abstand häufigste Grund, der in der Bundesrepublik Deutschland zum Entzug des Führerscheines führt, ist alkoholisiertes Fahren. Weitere Gründe sind andere Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung wie beispielsweise die drastische Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit oder unerlaubte Entfernung vom Unfallort.
Häufig sind Führerscheinsperren zeitlich begrenzt, d.h. der Führerschein wird nach einer festgelegten Frist ohne weiteres wieder ausgehändigt. Es gibt jedoch auch Fälle, in welchen die Wiederaushändigung des Führerscheines an bestimmte Bedingungen geknüpft wird. Dies ist bei allen schwereren Vergehen der Fall, wie beispielsweise einer Autofahrt unter derart starkem Alkoholeinfluß, daß die Behörden zu der Annahme gelangen, daß eine Alkoholproblematik vorliegt, die weitere entsprechende Vergehen erwarten läßt.
Es gibt verschiedene Sachlagen, die die Behörden dazu veranlassen, die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis an ein erfolgreiches "Medizinisch-Psychologisches Gutachten" bei einer dafür zugelassenen Begutachtungsstelle zu knüpfen. In der Öffentlichkeit sind diese Untersuchungen mitunter als "Idiotentests" bekannt, eine sehr unschöne und zudem völlig unzutreffende Bezeichnung. Der Begriff "Idiot" wird gerne als Schimpfwort benutzt; wenig bekannt ist, daß sich dieses Wort auch in der psychiatrischen Begrifflichkeit wiederfindet, und zwar im Bereich der Lernbehinderungen. Deren leichteste Form wird "debil" genannt, die mittelstarke Ausprägung "imbezil", und die stärkste Form der Lernbehinderung ist die "Idiotie". Personen mit einer derartigen Lernbehinderung sind nicht dazu in der Lage, sich alleine die Zähne zu putzen oder zu essen, vom Führen eines Kraftfahrzeuges kann somit nicht die Rede sein.
Entsprechend ist die Fragestellung einer "medizinisch-psychologischen Untersuchung" (MPU) eine ganz andere als die, einen Menschen auf die Frage der "Idiotie" hin zu untersuchen. Es geht ausschließlich um die Frage, ob beim zu Untersuchenden von einer gegenüber der Durchschnittsbevölkerung erhöhten Wahrscheinlichkeit auszugehen ist, daß es zu weiterem Fehlverhalten kommen wird. Diese Untersuchung ist dabei in aller Regel anlaßbezogen: bei Personen, die alkohohlauffällig geworden sind, wird die Frage zukünftiger Alkoholauffälligkeit untersucht, bei Personen, die fortgesetzt gegen andere Regeln der Straßenverkehrsordnung verstoßen haben, steht diese Frage im Mittelpunkt.
Eine MPU besteht in der Regel aus drei Teilen: einer medizinischen Untersuchung, einer testpsychologischen Untersuchung und einem psychodiagnostischen Gespräch mit einem speziell geschulten Gutachter. Letzterem kommt in vielen Fällen die größte Bedeutung zu.
Es gibt zahlreiche äußerst zweifelhafte Angebote, die auf das psychologische Gespräch beim MPU-Gutachten vorbereiten wollen. Entsprechende Anbieter werben mit schnellem und einfachem Erfolg, versprechen Tricks, um die Gutachter in die Irre zu führen usw., wofür sie sich oft horrende Beträge zahlen lassen. In der Regel ist man mit solchen Angeboten nicht gut beraten: sehr häufig durchschauen die MPU-Gutachter die Geschichte, die ihnen dargeboten wird. Dann resultiert nicht nur ein negatives Gutachten, zusätzlich verschlechtert sich die Ausgangsposition für eine neuerliche Begutachtung, und der Wiedererhalt des Führerscheines rückt in größere Ferne als zuvor. Und selbst wenn die Täuschung des Gutachters gelingt und zum Wiedererhalt des Führerscheines führt: der Entzug der Fahrerlaubnis seitens der Behörden erfolgt nicht ohne triftigen Grund; in der Regel ist somit ein gravierendes Problem vorhanden. Ist dieses nicht beseitigt, so wird es schon bald nach Wiedererteiligung der Fahrerlaubnis zu neuerlichen Auffälligkeiten kommen, möglicherweise sogar zu abermaligem Führerscheinentzug. Dann ist die Hürde zwischen dem Betroffenen und dem Führerschein höher als je zuvor.
Aus diesem Grund ist es sehr sinnvoll, möglichst frühzeitig vor einer MPU eine qualifizierte Beratung aufzusuchen, um Anhaltspunkte dafür zu bekommen, was notwendig ist, um den Führerschein wieder zu erhalten und auch langfristig zu behalten. Solche Beratungen werden von verschiedenen Stellen angeboten, unter anderem natürlich von den Begutachtungsstellen selber. Diese sind die sicherste Adresse für eine sachkundige Beratung. Bei anderen Anbietern - beispielsweise niedergelassenen Psychologen - sollten Sie sich nach der Qualifikation erkundigen. Auch die weiteren Bedingungen sollte man genau erfragen, da sich zum Beispiel auch die verlangten Preise zum Teil erheblich voneinander unterscheiden.
Auch wenn eine Beratung teuer zu sein scheint, kann dazu nur eindringlich geraten werden. Die Durchfallquoten bei MPUs liegen in der Größenordnung von 50 Prozent, und ein Gutachten kostet ein Vielfaches dessen, was eine Beratung kostet. Möglicherweise deckt die Beratung bereits Faktoren auf, die eine voreilige Begutachtung aussichtslos erscheinen lassen. Dann können mit dem Berater Schritte besprochen werden, die dem Begutachtungsergebnis zuträglich sind. Auf diesem Weg ist somit letztlich nicht nur Geld, sondern auch viel Zeit zu sparen, denn hat es erst einmal ein negatives Gutachten gegeben, so ist ein neuerlicher Begutachtungsversuch vor Ablauf von mindestens einem halben Jahr in aller Regel umsonst.